AGB
1. Buchung
Die Buchung erfolgt entweder schriftlich durch das Anmeldeformular oder formlos oder durch einen Individualvertrag. Bei schriftlichen Buchungen senden Sie bitte das Anmeldeformular per Brief, Telefax oder E-Mail an uns. Ihre Buchung gilt mit Zusendung der Kursunterlagen oder der Rechnung als angenommen. Beides wird Ihnen auf elektronischem Weg (per E-Mail) zugeschickt. Sollte die bestellte Leistung nicht verfügbar sein, können Sie kostenlos von Ihrer Bestellung zurücktreten.
2. Veranstaltungsgebühren und Fälligkeit, Lieferung bei Event-Tickets
Die gesamte Veranstaltungsgebühr ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist die Veranstaltungsgebühr sofort fällig. Wir haben das Recht, Leistungen, die nicht innerhalb dieser Zeit bezahlt werden, anderweitig zu vergeben. Nach Zahlungseingang des vollständigen Buchungsbetrages wird Ihnen eine Buchungsbestätigung sowie ein eventueller Geschenkgutschein auf elektronischen Weg (per E-Mail) zugestellt. Sofern Sie diese in gedruckter Form wünschen, können Sie diese ausdrucken. Die Kursunterlagen bzw. Event-Tickets, die nicht online ausgedruckt werden können, werden Ihnen ca. 1 bis 2 Wochen vor der Veranstaltung zugeschickt. Für die Zusendung per Einwurf-Einschreiben (Versandrisiko tragen Sie) berechnen wir einmalig pro Bestellung 5,- Euro. In Ausnahmefällen können wir die Tickets und Unterlagen auch erst am Veranstaltungsort übergeben.
3. Stornierung
Sie können Ihre Buchung jederzeit stornieren. Die Stornoerklärung muss schriftlich erfolgen. Telefax oder E-Mail genügt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine telefonischen Stornierungen entgegennehmen. Dies dient aus Beweisgründen auch Ihrer eigenen Sicherheit. Bei Stornierungen, die mehr als 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden, ist eine Stornogebühr in Höhe von 10% der Veranstaltungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die zwischen 61 und 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden, ist eine Stornogebühr in Höhe von 40% der Veranstaltungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die zwischen 15 und 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden, ist eine Stornogebühr in Höhe von 80% der Veranstaltungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die 14 Tage oder weniger vor dem Veranstaltungsbeginn erklärt werden, oder bei Nichterscheinen, wird die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig. Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sie sind berechtigt, im Falle Ihrer Verhinderung einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen, Telefax oder E-Mail genügt; der Ersatzteilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Wir bieten Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine andere Veranstaltung derselben oder einer höheren Preiskategorie an. Bei einer Veranstaltung höherer Preiskategorie ist der Aufpreis nach zu entrichten; zur Fälligkeit siehe § 2. Der Antrag auf Umbuchung muss schriftlich erfolgen; telefonische Aufträge werden nicht entgegen genommen. Für die Umbuchung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro fällig. Die Umbuchung muss spätestens 30 Tage vor Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung erfolgt sein. Wenn Sie weder rechtzeitig absagen, noch einen Ersatzteilnehmer benennen oder von Ihrer Umbuchungsmöglichkeit Gebrauch machen, müssen wir leider auf Zahlung der vollen Veranstaltungsgebühr bestehen.
4. Anforderungen an den Teilnehmer
Beim „Rennwagen selber fahren” auf den GP Strecken müssen Sie seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. sein. Diese ist am Veranstaltungstag vorzuweisen. Bei Nichtvorlage besteht kein Anspruch auf Überlassung des Rennwagens . Das Mindestalter beträgt beim „Rennwagen selber fahren” 18 Jahre; beim Mitfahren als Co-Pilot im Rennwagen 18 Jahre bzw. 14 Jahre bei vorheriger schriftlicher Einwilligungserklärung der Eltern.
Beim „Rennwagen selber fahren” und bei Events, bei denen Sie selbst fahren (z.B. Quad):
Sie verpflichten sich, 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn keine bewusstseinsverändernden oder -beeinträchtigenden Substanzen zu sich zu nehmen. Sie haben sicherzustellen, dass Sie vor und während der Veranstaltung eine Blutalkoholkonzentration von 0,00 Promille aufweisen und nicht unter Einwirkung von Drogen oder Medikamenten stehen, die Ihre Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können. Wird bei Veranstaltungsbeginn festgestellt, dass Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, so kann Ihnen die Teilnahme verweigert werden oder Sie werden von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Die Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Ihnen bleibt jedoch das Recht vorbehalten, entsprechend § 3 Abs. 4 einen Ersatzteilnehmer zu stellen, welcher diese Anforderungen erfüllt. Den Anweisungen von uns, der Reiseleitung, des Veranstalters sowie des Organisationspersonals und dessen Gehilfen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen und bei jeder Art von gefährlichem Verhalten kann der sofortige Ausschluss von der Reise und/oder dem Event erfolgen.
5. Programmänderungen und Absage von Veranstaltungen
Beim Rennwagen selber fahren und Mitfahren im Rennwagen:
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage, Terminverschiebung oder Änderungen im Zeitplan von Veranstaltungen, z.B. bei Streckensperrung, Unfall, Rennabbruch, eingeschobenen Publikumsveranstaltungen seitens der Rennstreckenbetreiber, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, technischen Defekten, Witterungsverhältnisse, höherer Gewalt u.ä. vorbehalten müssen. In jedem Falle sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen des Veranstaltungstermins so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, so erhalten Sie einen Ausweichtermin. Dieser ist in Absprache zwischen Ihnen und uns zu treffen. Dies ist ein besonderer Service von uns. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von unseren Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Bei vermittelten Events:
Für alle anderen angebotenen Veranstaltungen (= Fremdleistungen, wie Vermittlung von Events, Tickets, Übernachtungen etc.) treten wir nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist der jeweilige Veranstalter, welcher den Tickets oder Unterlagen zu entnehmen ist. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass sich sowohl die Veranstalter von solchen Events als auch die Veranstalter von Motorsportveranstaltungen und auch die Rennteams aufgrund spezifischer Eigenarten (Unfall, technischen Defekten, Rennabbruch, Sperrung der Rennstrecke, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Wetter, höhere Gewalt etc.) Änderungen im Zeitplan vorbehalten. Eine Haftung für die von uns vermittelten Fremdleistungen wird von uns nicht übernommen. Dies gilt auch bei einer Teilnahme von uns an der Veranstaltung. Bei Abbruch einer Veranstaltung haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Gebühren. Für die Durchführung der Veranstaltung und deren Ablauf haftet der jeweilige Veranstalter. Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von unseren Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
6. Haftung
Beim „Selber fahren” auf dem Flugplatz beträgt die Selbstbeteiligung für Unfallschäden an den Rennwagen oder Strecke 0,- Euro pro Fahrzeug. Bei „selber fahren” auf der Rennstrecke beträgt die Selbstbeteiligung für Unfallschäden an den Rennwagen 3.500,- Euro pro Fahrzeug. Beim Mitfahren als Co-Pilot in einem Renntaxi besteht keine Mithaftung. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Teilnehmers sind Schäden in voller Höhe zu tragen. In allen Fällen können keine Regressansprüche gegen andere Beteiligte gestellt werden (z.B. gegen andere Teilnehmer oder den Veranstalter).
Vor Beginn der Veranstaltung haben Sie eine Haftungsverzichtserklärung gegen Vorlage von einem gültigen Personalausweis gegenüber uns und dem Rennteam abzugeben und zu unterzeichnen. Wir weisen Sie darauf hin, dass sowohl das Betreten des Fahrerlages als auch der Boxengasse sowie die (Mit-) Fahrt im Rennwagen gefährlich sein kann und auf eigene Gefahr erfolgt. Unsere Haftung ist außer für Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für deliktrechtliche Ansprüche. § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt auch für unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Wir haften nicht für die Erbringung der von ihr vermittelten Leistungen durch die Veranstalter, sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters, die ordnungsgemäße Vermittlung des Events und für die ordnungsgemäße Weiterleitung von Informationen, Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und Veranstalter bis zur Buchung des jeweiligen Events beim jeweiligen Veranstalter und umgekehrt.
7. Datenschutz
Uns übermittelte Daten werden in unserer EDV-Anlage gespeichert. Darüber hinaus kann Ihr Name (ohne Anschrift) über eine Teilnehmerliste den anderen Teilnehmern zugänglich gemacht werden.
8. Filme/Videos
Wir behalten uns das Recht vor, während der Veranstaltung hergestellte Photos, Videos, Filmaufnahmen etc. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.
9. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich Deutsches Recht; für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Köln zuständig.
10. Sonstiges
Gutscheine sind 24 Monate gültig.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
In allen Fällen, in denen die vorstehenden Regelungen keine abweichende Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Haftungsfragen (§ 651 h Bürgerliches Gesetzbuch (= BGB)) und die Ausschlussfristen nach § 651 g BGB.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Dies gilt im Falle von Lücken entsprechend.
Stand: 12.02.2009